Leihordnung
Ausleihordnung der Leihexemplare
Begriff
Leihexemplare sind Schulbücher, die die Stadt Neubrandenburg für ein Schuljahr kostenlos an die Schüler der Stadt ausleiht.
Ausleihe
Die Leihexemplare werden im Rahmen ihrer Verfügbarkeit in der 1. Schulwoche dem Schüler ausgehändigt .Sie sind durch Stempeleindruck eindeutig als Eigentum der Stadt zu kennzeichnen.
Behandlung der Bücher
Die ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu behandeln. Es sind keine Eintragungen darin vorzunehmen. Für Schäden hat der Entleiher aufzukommen.
Schulwechsel
Leihexemplare sind vor dem Schulwechsel der Schule zurückzugeben.
Rückgabe
Der Verantwortliche der Schule ist berechtigt, unbrauchbar gewordene Leihexemplare (kein Buchdeckel, fehlende Textseiten, starke Verschmutzung, Feuchtigkeitsschaden, usw.) nicht zurückzunehmen und die Bezahlung durch die Erziehungsberechtigten zu veranlassen.
Nutzungsdauer der Leihexemplare
Festgebundene Bücher: 4 Jahre
1. Nutzungsjahr – 100 % des Kaufpreises
2. Nutzungsjahr – 80 % des Kaufpreises
3. Nutzungsjahr – 40 % des Kaufpreises
4. Nutzungsjahr – 20 % des Kaufpreises