Krankmeldung und Freistellung

Krankmeldung

Krankmeldungen Ihres Kindes erfolgen bitte bis 08:30 Uhr im Sekretariat.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für die Zeit des Fehlens mit.

Erlass zur Schulorganisation, vom 21. Juli 2000: „Erscheint ein Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 nicht zum Unterricht und wird auch nicht durch die Erziehungsberechtigten vom Unterricht abgemeldet, bemüht sich die Schule, herauszufinden, ob der Schüler den Schulweg angetreten hat. In diesem Falle sind die Erziehungsberechtigten in Kenntnis zu setzen, damit von ihnen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.“

Freistellung

Die Freistellung vom Schulbesuch kann aus wichtigen familiären oder persönlichen Gründen, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, für ihr Kind erfolgen. Für eine Genehmigung muss der Antrag rechtzeitig, schriftlich bei der Schule eingehen.

Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

Genehmigt werden können:

  • bis zu 3 Tagen vom Klassenleiter
  • bis zu zwei Wochen vom Schulleiter
  • bis zu zwei Monaten, innerhalb eines Schuljahres, von der Schulaufsichtsbehörde
  • darüber hinaus von der oberen Schulaufsichtsbehörde