Schulanmeldung
Schulanfänger 2024
Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig.
Quelle: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 / Stadt Neubrandenburg
Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder, mit Hauptwohnsitz Neubrandenburg, findet für alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft in Neubrandenburg im Oktober 2023 statt.
Folgende Unterlagen müssen dem digitalen Antrag beigefügt werden:
Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten
Auch dann sind die Personensorgeberechtigten zur Anmeldung wie oben beschrieben verpflichtet. Der Wunsch nach Beschulung an einer Privatschule bleibt davon unberührt.
Ein Anspruch auf Einschulung in eine bestimmte Grundschule besteht nicht. Bei der Anmeldung ist ein Erstwunsch und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben.
Schulwechsel im laufenden Schuljahr
Bitte melden Sie Ihr Kind im Sekretariat der Grundschule Datzeberg an.
Die Grundschule Datzeberg wünscht einen guten Schulstart