Lebensmittelhygiene

Belehrung in Sachen Lebensmittelhygiene bzgl. mitgebrachter Speisen

Als Schule sind wir verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit Ihres und aller Kinder die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten. Das gilt auch, wenn Sie Kuchen oder andere Lebensmittel für Schulveranstaltungen mitbringen.

Bitte achten Sie auf folgende Dinge, wenn Sie Lebensmittel mit in die Schule bringen:

  • Bitte bringen Sie keine Speisen mit, die mit rohen Eiern zubereitet werden. Das sind z. B. Puddings mit Eischnee oder Kuchen mit Cremefüllung, selbstgemachte Mayonnaise.

  • Verzichten Sie bitte auf Hackfleischprodukte, Rohmilch und Vorzugsmilch.
  • Verzichten Sie auf Alkohol in Speisen und Kuchen. Achten Sie bitte auch auf den Alkoholanteil,
    wenn Sie tiefgefrorene Kuchen mitbringen.
  • Bereiten Sie Speisen bitte erst am Veranstaltungstag frisch zu.

  • Kühlen Sie bei Salaten mit gekochten Komponenten alle Zutaten zunächst auf Kühlschrank-
    temperatur, bevor Sie sie mischen.
  • Achten Sie bitte darauf, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum aller mitgebrachten Speisen noch
    nicht abgelaufen ist.

  • Achten Sie darauf, dass alle Speisen, die in die Kühlung gehören, in einer Kühltasche in die
    Schule transportiert werden und die Kühlkette nicht unterbrochen wird.
  • Fügen Sie jeder Speise eine vollständige Zutatenliste bei (wichtig für Allergiker).
  • Tragen Sie bitte die von Ihnen mitgebrachten Speisen mit Angabe Ihres Namens in die von
    uns vorbereitete Liste ein.

Achten Sie hinsichtlich Ihrer Gesundheit bitte auf Folgendes:

Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, dass Sie kein Essen für die Schule zubereiten dürfen, wenn bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten, die auf die folgenden Krankheiten hindeuten oder wenn diese bei Ihnen festgestellt wurden:

  • akute ansteckende Gastroenteritis (starker Durchfall)
  • Typhus und Paratyphus
  • Hepatitis A und E

  • infizierte Wunden oder eine Hauterkrankung, die durch Kontakt mit Lebensmittel auf andere übertragen werden kann

Wenn Sie Salmonellen, Shigellen, EHEC-Bakterien oder Choleraerreger ausscheiden, dürfen Sie, auch wenn Sie sich nicht krank fühlen, nicht für unsere Schule kochen. Bitte beachten Sie dies.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.