Achten Sie hinsichtlich Ihrer Gesundheit bitte auf Folgendes:
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, dass Sie kein Essen für die Schule zubereiten dürfen, wenn bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten, die auf die folgenden Krankheiten hindeuten oder wenn diese bei Ihnen festgestellt wurden:
akute ansteckende Gastroenteritis (starker Durchfall)
Typhus und Paratyphus
infizierte Wunden oder eine Hauterkrankung, die durch Kontakt mit Lebensmittel auf andere übertragen werden kann
Wenn Sie Salmonellen, Shigellen, EHEC-Bakterien oder Choleraerreger ausscheiden, dürfen Sie, auch wenn Sie sich nicht krank fühlen, nicht für unsere Schule kochen. Bitte beachten Sie dies.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.